Publikationen

Hier finden Sie unsere Publikationen, die kostenlos heruntergeladen werden können.

Herausgegeben von FLUSS e.V. im Januar 2025.
Finanziert durch das Amt für Schule und Bildung der Stadt Freiburg
in Kooperation mit dem Referat für Chancengerechtigkeit – Geschäftsstelle Gender & Diversity.

Trans, inter und nicht-binäre Kinder & Jugendliche an Schulen

Durch das Selbstbestimmungsgesetzt steht auch trans, inter und nicht-binären (= tin) Jugendlichen die Möglichkeit der Anpassung ihres Geschlechtseintrages an ihre Geschlechtsidentität offen. Dies ist für Lehrkräfte und Schulverwaltung häufig mit Fragen verbunden:

  • Wie wirkt sich das neue Gesetz auf den Schulalltag aus?
  • Wie können Lehrkräfte tin Schüler*innen unterstützen?
  • Was ist bei Verwaltungsvorgängen zu beachten?
  • Wie können Sportunterricht und Klassenfahrt so gestaltet werden, dass auch tin Schüler*innen teilnehmen können?

Diese und weitere Fragen beantwortet FLUSS e.V. in der Handreichung „Trans, inter und nicht-binäre Kinder & Jugendliche an Schulen – Eine Handreichung zum Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes“. Die Handreichung bietet einen Überblick über rechtliche Regelungen und gibt Hinweise zum Umgang mit tin Kindern und Jugendlichen im Schulkontext Sie bezieht sich dabei auf tin Schüler*innen, die vom SBGG Gebrauch machen, und auch auf diejenigen, die dies aus unterschiedlichen Gründen nicht können

Die Handreichung können Sie hier kostenfrei herunterladen:

DOWNLOAD: Trans, inter und nicht-binäre Kinder & Jugendliche an Schulen

Das Selbstbestimmungsgesetz

Am 1. November 2024 trat das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag – kurz Selbstbestimmungsgesetz – in Kraft.

Dieses Gesetz ermöglicht es Menschen ihren Geschlechtseintrag selbstbestimmt mit einer eidesstattlichen Erklärung beim Standesamt festzulegen. Vor dem Selbstbestimmungsgesetz mussten Menschen für die Änderung ihres Geschlechtseintrages ein Gerichtsverfahren durchlaufen und psychologische Gutachten vorlegen.

In Deutschland gibt es für den Geschlechtseintrag die Optionen männlichweiblich und divers. Außerdem ist eine Streichung des Geschlechtseintrages möglich. Der Geschlechtseintrag ist im Alltag zum Beispiel im Reisepass sichtbar.

Das Selbstbestimmungsgesetz bietet trans, inter und nicht-binären Menschen die Möglichkeit, ihre Geschlechtsidentität auf offiziell-rechtlicher Ebene sichtbar zu machen. Es hat keinerlei Einfluss auf die bestehenden Regelungen zu medizinischen geschlechtsangeleichenden Maßnahmen.

Binding mit Tape

In dieser Broschüre befinden sich zwei Anleitungen zum Taping:
Die Erste stammt von TransTape, einer Firma, die Tape speziell für geschlechtsangleichendes Taping herstellt. Die Anleitung wurde von uns, FLUSS e.V. Freiburg, ins Deutsche übersetzt.
Die zweite Anleitung stammt von juicyshop.de, einem queeren Sexshop aus Leipzig, der Binder und Tape verkauft.

DOWNDLOAD: Binding mit Tape – eine Broschüre von FLUSS e.V. mit Anleitungen zum Abbinden von Brüsten von TransTape und dem Juicy Shop Leipzig

Was ist Binding? Und warum mit Tape?

Beim Binding werden Brüste abgebunden und flacher gemacht. Das geht mit einem Binder oder eben auch mit Tape. Taping schränkt die Atmung weniger ein als zum Beispiel ein Binder. Tape bedeckt nicht so viel Haut und ist so auch gut für den Sommer und zum Beispiel offene Hemden geeignet.

Eine Broschüre vom Queeren Lexikon e.V. zum Binding mit Binder gibt es hier.

Herausgegeben von FLUSS e.V. im Januar 2024.
Die Übersetzung wurde Januar 2024 von TransTape genehmigt.
Bildquelle: PIY Productions für Juicy