Trans, inter und nicht-binäre
Kinder & Jugendliche an Schulen
TIN Kinder und Jugendliche an Schulen
Durch das Selbstbestimmungsgesetzt steht auch trans, inter und nicht-binären (= tin) Jugendlichen die Möglichkeit der Anpassung ihres Geschlechtseintrages an ihre Geschlechtsidentität offen. Dies ist für Lehrkräfte und Schulverwaltung häufig mit Fragen verbunden:
- Wie wirkt sich das neue Gesetz auf den Schulalltag aus?
- Wie können Lehrkräfte tin Schüler*innen unterstützen?
- Was ist bei Verwaltungsvorgängen zu beachten?
- Wie können Sportunterricht und Klassenfahrt so gestaltet werden, dass auch tin Schüler*innen teilnehmen können?
Diese und weitere Fragen beantwortet FLUSS e.V. in der Handreichung „Trans, inter und nicht-binäre Kinder & Jugendliche an Schulen – Eine Handreichung zum Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes“. Die Handreichung bietet einen Überblick über rechtliche Regelungen und gibt Hinweise zum Umgang mit tin Kindern und Jugendlichen im Schulkontext Sie bezieht sich dabei auf tin Schüler*innen, die vom SBGG Gebrauch machen, und auch auf diejenigen, die dies aus unterschiedlichen Gründen nicht können
Die Handreichung können Sie hier kostenfrei herunterladen:
DOWNLOAD: Trans, inter und nicht-binäre Kinder und Jugendliche an Schulen
Das Selbstbestimmungsgesetz
Am 1. November 2024 trat das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag – kurz Selbstbestimmungsgesetz – in Kraft.
Dieses Gesetz ermöglicht es Menschen ihren Geschlechtseintrag selbstbestimmt mit einer eidesstattlichen Erklärung beim Standesamt festzulegen. Vor dem Selbstbestimmungsgesetz mussten Menschen für die Änderung ihres Geschlechtseintrages ein Gerichtsverfahren durchlaufen und psychologische Gutachten vorlegen.
In Deutschland gibt es für den Geschlechtseintrag die Optionen männlich, weiblich und divers. Außerdem ist eine Streichung des Geschlechtseintrages möglich. Der Geschlechtseintrag ist im Alltag zum Beispiel im Reisepass sichtbar.
Das Selbstbestimmungsgesetz bietet trans, inter und nicht-binären Menschen die Möglichkeit, ihre Geschlechtsidentität auf offiziell-rechtlicher Ebene sichtbar zu machen. Es hat keinerlei Einfluss auf die bestehenden Regelungen zu medizinischen geschlechtsangeleichenden Maßnahmen.